25. Juli 2025

«Wochendiagnose: Jedermannsrecht»

Unsere Sommerreise nach Norwegen liegt leider schon in der Vergangenheit. Sie hat bleibende Eindrücke hinterlassen, auch politische Inspiration.

Im Gletschermuseum von Fjaerland hängt diese Tafel über das Jedermannsrecht, das im touristisch erfahrbaren Alltag sehr präsent ist. So ist Wildcampieren in Norwegen erlaubt. Für den Neuankömmling ist das zunächst einmal eher irritierend. An den entlegensten Orten sieht man Zelte, campiert wird so ziemlich überall, und der Verkehr wird in der Hochsaison von Wohnmobilen dominiert.

Was heute als Tourismus-Attraktion vermarktet wird, hat eine jahrhundertelange politische Tradition. Alle haben das Recht, die Natur zu geniessen und ihre Früchte zu nutzen. Das gilt so ähnlich eigentlich auch in der Schweiz. Art. 699 Abs. 1 des Zivilgesetzbuches hält fest: «Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet.» Allerdings gelten bei uns restriktivere Einschränkungen, die man so im hohen Norden nicht spürt.

Dass in Norwegen bei fast zehnmal mehr Fläche und kleinerer Bevölkerung liberalere Regeln für den Aufenthalt im Freien gelten als bei uns, ist naheliegend. Dennoch mahnt uns der Vergleich zu mehr Gelassenheit in den verschiedenen Diskussionen darüber, wer wo Zutritt haben und was jeweils erlaubt sein soll.

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