09. April 2015

«Seit Wochen dominiert die Diskussion über das Bankgeheimnis die öffentliche Debatte in der Schweiz – die Hysterie scheint übertrieben»

Das Bankgeheimnis soll die Privatsphäre der Bankkunden schützen. Wie andere Manifestationen des Persönlichkeitsschutzes muss es aber weichen, wenn es überwiegenden öffentlichen Interessen, etwa der Strafverfolgung, im Weg steht. Das ist schon heute so und auch gar nicht umstritten.

Umstritten ist lediglich, wie schwer und wie konkret die Strafverfolgungsinteressen sein müssen, wenn ausländische Steuerdelinquenten das Bankgeheimnis missbrauchen. Vordergründig lautet die Frage: Soll man Amts- und Rechtshilfe auf Steuerbetrug und andere schwere Steuerdelikte begrenzen (wie bisher in der Schweiz) oder auch bei blosser Steuerhinterziehung zulassen (wie von diversen ausländischen Regierungen verlangt)?

Der Bundesrat will in dieser Frage nun nachgeben. Dies klingt vernünftig. Ob es die Situation wirklich entschärfen kann, bleibt abzuwarten, denn die Forderungen gewisser Regierungen gehen längst weiter, und es geht nicht nur um berechtigte Steuerinteressen, sondern auch um ein politisches Seilziehen und um die Positionierung der verschiedenen Finanzplätze weltweit. Man darf davon ausgehen, dass der Wettbewerb der Finanzplätze in und nach der Finanzkrise stärker als bisher von staatlichen Akteuren geprägt sein wird, und dass die Regulierung der Finanzmärkte zunehmend auf internationaler Ebene wird koordiniert werden müssen.

Wer jemals geglaubt hat, die Schweiz habe als Offshore-Standort eine Zukunft, dem sei ein Blick auf die Landkarte empfohlen. Dort sind wir nicht nur keine Insel, sondern wir haben nicht einmal Meereszugang. Internationale Zusammenarbeit ist für uns also zentral. Das gilt selbstredend nicht nur für die Durchsetzung unserer Interessen als global bedeutsamer Finanzplatz, sondern generell. Wir leben schliesslich nicht von den Banken allein.

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