Raus aus der Abstiegszone - auch bei den Unternehmenssteuern! (Februar 2012)

Wir Basler sehen uns gern an der Spitze der schweizerischen Ranglisten. Was lange nur wir dachten, ist jetzt sogar offiziell: Wir haben die dynamischste Wirtschaft, den besten Fussballclub, die meisten Museen und neuerdings sogar eines der schwärzesten Kantonsbudgets in der Schweiz. Bei den Unternehmenssteuern haben wir aber noch grossen Handlungsbedarf

Bei den vielen guten Nachrichten über Basel-Stadt wird gern verdrängt, dass wir in der Steuerpolitik zur Verbesserung unserer Wettbewerbsfähigkeit noch grossen Handlungsbedarf haben. Wir sind in der Rangliste der Unternehmensbesteuerung in der Abstiegszone , nämlich auf dem 24. Platz. Der Maximalsteuersatz der Unternehmensgewinnbesteuerung beträgt in Basel-Stadt derzeit 20,5%. Nur die Kantone Genf (23.3%) und Waadt (22.2%) sehen für hochprofitable Unternehmen höhere Steuersätze vor. Die tiesten Sätze haben Appenzell-Ausserrhoden und Obwalden mit 6%, der Median liegt bei rund 13%.

 

Der Platz in der Abstiegszone liegt uns nicht. Um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, muss der Maximalsatz gesenkt werden. Der Regierungsrat und die Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates schlagen vor, den Maximalsatz in fünf Schritten von derzeit 20,5% auf 18% zu senken – um 0,5% pro Jahr, sofern es die wirtschaftlichen Umstände (keine Rezession im Vorjahr) und die Kantonsfinanzen (Sicherheitsabstand zur Maximalschuldenquote) zulassen.
Die zunächst zu erwartenden Mindereinnahmen von knapp 50 Millionen Franken pro Jahr sind verkraftbar. Sie sind als dringend notwendige Investition in unsere Wettbewerbsfähigkeit zu sehen. Weitere Senkungsschritte werden folgen müssen.

 

Die Verbesserung des Umfelds für unsere Unternehmen wird sich auszahlen. Sie macht Basel atttraktiver – für die Unternehmen, die heute für unseren Wohlstand wichtig sind, und für diejenigen, die es in Zukunft einmal sein könnten.
 

Lukas Engelberger